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  • Das Girokonto kannst du für deine gewöhnlichen Ausgaben wie Miete, Strom oder Einkäufe sowie für Einnahmen wie dein Gehalt nutzen. Einzig die Nutzung als Geschäftskonto ist gemäß den AGB in den meisten Fällen untersagt.
  • Viele Banken haben in letzter Zeit angefangen, den Gürteil enger zu schnallen und monatliche Kontoführungsgebühren zu verrechnen. Die Auswahl an kostenlosen Girokonten wird daher immer kleiner. Wie im Vergleich oben ersichtlich, bleiben manche Banken trotzdem noch standhaft.
  • Kostenlos inkludiert ist in vielen Fällen nur eine Debitkarte. Diese haben die gleichen Zahlungsfähigkeiten wie eine echte Kreditkarte, jedoch ohne die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Der Zahlungsrahmen richtet sich also ausschließlich nach dem auf dem Konto verfügbaren Geld. Echte Kreditkarten können aber in den meisten Fällen kostenpflichtig zusätzlich dazu gekauft werden.
  • Der "Dispozins" ist der Zins, welcher bei einem sogenannten "Dispokredit" anfällt. Vereinfacht gesagt, wenn du dein Konto überziehst.
  • Beachte, dass du bei Neobanken (meistens reine Onlinebanken ohne Filialen) meistens nur eingeschränkte Möglichkeiten hast, Bargeld auf das Girokonto einzuzahlen. Kostenlose Bargeldabhebungen sind meistens ebenfalls auf eine bestimmte Anzahl pro Monat beschränkt. Durch die fortschreitende, Bargeldlose Bezahlung allen Bereichen, wird dies allerdings immer weniger zum tatsächlichen Problem.

Was ist ein Girokonto und warum ist es wichtig?

Das Girokonto ist Voraussetzung für die Abwicklung bargeldloser Zahlungen. Da inzwischen praktisch das komplette Wirtschaftssystem bargeldlos abgewickelt wird, ist ein Girokonto für jedermann unverzichtbar. Gehälter, Renten oder Steuergutschriften werden als Habenbuchung auf dem Girokonto verbucht. Mieten, Kredite, Steuern, Versicherungen, Rundfunkgebühren und Strom können davon per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift bezahlt werden. Jeder Geldabgang ist als Soll-Buchung ausgewiesen.

Alle Buchungen werden auf einem abrufbaren Kontoauszug und einer Umsatzliste aufgeführt. Zusätzlich erhält jeder Kunde einen gesetzlich vorgeschriebenen Jahreskontoauszug mit Steuerbescheinigung. Aber ein Girokonto bietet noch mehr: Vorausgesetzt, der Kunde weist die nötige Bonität auf, gehören spätestens mit Volljährigkeit Girocard und Kreditkarte dazu. Sind regelmäßige Geldeingänge vorhanden, bietet die Bank oder Sparkasse auch einen Überziehungskredit (Dispositionskredit) an. So lässt sich das Girokonto bis zu einem festgesetzten Limit überziehen.

Was bedeutet Girokonto und woher kommt es?

Das zweitwichtigste Straßenradrennen der Welt heißt Giro d’Italia. Wer diesen Namen übersetzt, weiß zugleich eine Menge über das Girokonto. Denn Giro d’Italia ist die „Rundfahrt Italiens“. Das italienische Wort Giro bedeutet also so viel wie Kreis oder Umlauf. Italien war das Geburtsland des Girokontos und der Finanzwelt, wie wir sie kennen. Auch wenn sich in Ägypten bereits lange vorher eine Art bargeldlose Bezahlung entwickelt hatte, kam die Bankenwelt erst in der Zeit der Medici zur Blüte.

Bereits im 11. Jh. gab es in Italien Buchungen von Ein- und Auszahlungen. Im 13./14. Jh, kam das Kreditgeschäft hinzu und das Girokonto für bargeldloses Bezahlen war geboren. Die Kombination aus giro (Kreis, Umlauf) und conto (Rechnung) befreite vor allem reiche Italiener vom riskanten Transport großer Geldmengen. In Deutschland dauerte der Einzug des Girokontos noch bis ins 17. Jh. Mit der Gründung der Hamburger Bank 1619 und der ersten „unbaren Kontozahlung“ kam der bargeldlose Zahlungsverkehr auch hierzulande in Schwung.

Ein Girokonto online oder in der Filiale beantragen?

Ob man sein Girokonto online oder in einer Filiale beantragt, hängt in erster Linie vom Beratungsbedarf ab. Wer Fragen mit einem Berater im persönlichen Gespräch klären möchte, ist in der Filiale gut aufgehoben, bezahlt aber meist mehr für das Girokonto. Aus Kostenersparnisgründen bietet sich die Antragstellung bei einer Direktbank oder einem Fintech an.

Eine Onlinebeantragung ist fast bei jedem Anbieter möglich und in wenigen Minuten abgeschlossen. Sogar das früher umständliche Legitimieren ist meist schnell und komfortabel erledigt.

Step by Step zum passenden Girokonto:

Schritt 1: Konditionen und Umfang der Leistungen vergleichen

Girokonten weisen unterschiedliche Konditionen und Zusatzfunktionen aus. Diese sollten vorab gründlich geprüft werden. Dazu bieten sich Kontenvergleiche und Tests der Verbraucherzentralen an.

Schritt 2: Onlineantrag ausfüllen, ggf. ausdrucken, unterschreiben

Bei dem gewünschten Anbieter den Onlineantrag vollständig ausfüllen. Wer Girocard, Kreditkarte und Überziehungskredit beantragen möchte, muss zusätzliche Angaben zu seinem Einkommen machen. Dazu können Gehaltsnachweise nötig sein, die man einscannt und mitschickt.

Bei einigen Anbietern kann der Antrag jetzt sogar online abgeschlossen werden, andere fordern auf einer ausgedruckten Version die Originalunterschrift des Antragstellers. In diesem Fall muss der Antrag ausgedruckt, unterzeichnet und per Post abgeschickt werden. Vorher steht jedoch die Identifikation an.

Schritt 3: Identifikation nach Geldwäschegesetz

Die gesetzlich erforderliche Identifikation nach Geldwäschegesetz wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Anbieter ermöglichen diese schon per Video. Die Kamera am PC, Laptop oder Smartphone macht es möglich. Wird diese Variante noch nicht angeboten, muss das Postident-Verfahren durchgeführt werden. Dabei bestätigt der Angestellte der Post nach Vorlage des Personalausweises und der Unterlagen der Bank die Identität und schickt alles bestätigt ab.

Wenige Tage nach dem Absenden der vollständigen Unterlagen, schickt die Bank ­ zur Sicherheit in verschiedenen Postsendungen ­ PIN-Nummern, Girocard und Kreditkarten sowie weitere Hinweise. Das Girokonto ist damit vorbereitet und kann genutzt werden.

Bestand bereits vorher ein Girokonto, sollte geprüft werden, ob Lastschriftverfahren oder Daueraufträge angepasst werden müssen. Dazu bieten Kreditinstitute einen „Umzugsservice“ an, der diese Arbeiten übernimmt.

Mit welchen Kosten muss man bei einem Girokonto rechnen?

Jahrelang wetteiferten Banken und Sparkassen um die attraktivsten günstigsten oder sogar kostenlosen Konten. Seit der Niedrigzinsphase wendet sich das Blatt. Dennoch ist die Kontogebühr das, was für Kunden vermeintlich die Kosten eines Girokontos ausmacht. Tatsächlich ist die Kontogebühr jedoch nur ein Teil der Belastung. Es gibt reichlich Kosten, die darüber hinaus für andere Leistungen anfallen. Wer sich einen detaillierten Einblick verschaffen will, vergleicht die Anbieter nach den eigenen Prämissen und prüft dann bei seinem Wunschanbieter das aktuelle Preis-/Leistungsverzeichnis.

Mit diesen Kosten muss man rechnen:

Kontogebühr

Was heute kostenlos ist, muss es nicht dauerhaft bleiben. Wer nach einem kostenfreien Konto sucht, tut gut daran, sich die Bedingungen im Detail anzuschauen. Häufig ist die Befreiung von einer monatlichen Kontogebühr an einen bestimmten Geldeingang gekoppelt. Einigen Banken reicht dabei, dass überhaupt jeden Monat Geld eingeht, andere erwarten den Eingang der Gehaltszahlung, der Rente oder einer sonstigen Zahlung in Höhe von mindestens 700.-- EUR. Bleibt diese aus, kann das Kreditinstitut das Konto auf kostenpflichtig umstellen.

Manche streichen dem Kunden gleichzeitig die Möglichkeit, weltweit kostenfrei Geld abzuheben. Meist gilt jedoch eine Altersgrenze, unterhalb derer auch ohne Mindestgeldeingang keine Kontogebühren anfallen.

Tipp: Häufig sind mit der Mindesteinzahlung pro Monat Sonderkonditionen verbunden. Wer die geforderte Gehaltszahlung auf sein Konto überweist, kann bei mancher Bank beispielsweise reduzierte Dispozinsen, weltweit kostenfreies Geldabheben oder Cashback-Vorteile nutzen.

Girocard und Kreditkarte

Auch wenn die Karten für Bezahlvorgänge, also Girocard und Kreditkarten, bei den meisten Konten zum Angebotsumfang gehören, sind sie oft kostenpflichtig und werden separat berechnet. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze:

  • Manche Gebührenerhebung richtet sich nicht nur nach der herausgebenden Bank, sondern nach Einsatzhäufigkeit und Einsatzort der Karten.
  • Nach dem Umsatz der Erstkarte richtet sich bei einigen Anbietern auch der Preis einer Zweitkarte für Partner oder sonstige Familienmitglieder.
  • Andere Anbieter preisen die Zweitkarte mit in die Kontogebühr ein oder geben sie im ersten Jahr kostenfrei aus, um danach eine Jahresgebühr zu erheben.

Diese Unterschiede gibt es bei Girocard und Kreditkarten gleichermaßen. Es lohnt sich also, zu vergleichen.

Buchungen und Zahlungsverkehrskosten

Einige Konten, die keine Kontoführungsgebühr kennen, sind hinsichtlich ihrer maximalen Buchungsanzahl begrenzt. Wer viele Ein- und Auszahlungen monatlich hat, sollte prüfen, ob die Begrenzung für seine Zwecke ausreicht. Pro weiterer Buchung erhebt das Kreditinstitut dann Kosten.

Stark unterscheiden sich die Kosten inzwischen auch für Überweisungen, Bareinzahlungen bei der Bank oder Bezahlvorgänge an der Kasse des Supermarktes. Getrieben durch die Niedrigzinsphase fokussieren sich die Banken auf unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Wer seine Überweisung online erledigt, braucht meist keine Kosten zu fürchten. Lediglich wer Überweisungen in Fremdwährungen erhält, muss mit Kosten rechnen.
  • Dagegen sind Überweisungen in Papierform mittlerweile fast bei jedem Kreditinstitut mit Gebühren belegt.
  • Die blitzschnellen Online-Sofortüberweisungen, die immer mehr Kreditinstitute anbieten, sind bei einigen Anbietern ebenfalls mit Kosten verbunden.
  • Das gilt auch für Ein- oder Auszahlungen am Schalter einer Filialbank.
  • Wer Einzahlungen auf sein Girokonto am Automaten vornimmt, ist vor einer Gebührenerhebung nicht geschützt. Einige Kreditinstitute verlangen diese jedoch erst nach mehreren Einzahlvorgängen.
  • Gebührenfrei sind dagegen aktuell noch Einzahlungen an Supermarktkassen, wie sie manche Bank anbietet, um dem Kunden den Weg zum Einzahlautomaten zu ersparen.
  • Das Bezahlen beim Shoppen ist in der Regel kostenfrei, es sei denn, es findet in Fremdwährung statt.
  • Ob das Bargeldabheben kostenfrei ist, hängt vom Kreditinstitut ab. Einige Banken haben sich zusammengeschlossen und bieten ihren Kunden gebührenfreies Abheben an allen Geldautomaten ihrer Bankengruppe an.
  • Andere verfügen nicht über eigene Geldautomaten. Bei ihnen wird es an fremden Geldautomaten mit der Girocard teuer.
  • Dafür bieten diese Institute in der Regel weltweites oder EU-weites kostenfreies Abheben mit der Kreditkarte an, die zum Girokonto gehört.

Tipp: Da sich Kosten für das Überweisen und Abheben von Geld leicht summieren können, lohnt sich hier ein intensiver Vergleich der Bedingungen.

Dispozinsen

Vorausgesetzt, Neukunden können eine ausreichende Bonität bei Volljährigkeit nachweisen, bietet die Bank einen Dispositionskredit an. Darüber können Kunden verfügen, wenn ihr Guthaben einmal nicht ausreicht. Für den eingeräumten Überziehungsrahmen verlangt die Bank Dispozinsen, die meist vierteljährlich dem Girokonto belastet werden. Wer mehr Geld benötigt und mit seinem Konto über den Dispokredit hinaus ins Minus rutscht, riskiert nicht nur deutlich höhere Zinsen, sondern auch die Kündigung des Dispositionskredites. Das führt zur sofortigen Fälligstellung der kompletten Kreditsumme.

Tipp: Beim Vergleich der Girokonto-Angebote sollte ein Schwerpunkt auf Überziehungszinsen und Kündigungsmodalitäten gelegt werden. Selbst wer nicht vor hat, das Angebot zu nutzen, kann in eine Situation kommen, in der ein Dispokredit hilfreich ist.

TAN-Übermittlung

Erfahrene Nutzer des Online-Bankings kennen das Prozedere noch: Für die Freigabe eines Überweisungsauftrages oder sonstiger Anweisungen benötigte man eine TAN, also eine Transaktionsnummer. Diese fand sich auf einer Liste von TANs, die auf Papier gedruckt von der kontoführenden Bank per Post kam. Ohne Liste keine TAN, ohne TAN keine Überweisung.

Mit der europäischen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, Payment Services Directive 2, wurde dieses unsichere Prozedere neu strukturiert. Seit 14.09.2019 muss ein Bezahlvorgang individuell mit einer TAN verknüpft sein. Dazu wurden verschiedene Möglichkeiten entwickelt, beispielsweise die mTAN, bei der die Transaktionsnummer per SMS auf das Handy des Kunden geschickt wurde. Inzwischen gilt auch diese Variante nicht mehr als sicher und wurde bereits vielfach abgelöst durch die pushTan per App oder die Überweisung mit einem speziellen TAN-Generator.

Die Entwicklung und Nutzung der unterschiedlichen Varianten zur TAN-Generierung kosten die Unternehmen Geld. Diese Kosten legen sie auf ihre Kunden um:

  • Wer seinen persönlichen TAN-Generator zu Hause haben möchte, zahlt in der Regel bei seiner Bank einen einmaligen Preis. Die Geräte können auch im Elektronikfachmarkt erworben werden.
  • Der Bezug von mTAN oder die pushTAN-Genierung per App werden unterschiedlich eingepreist. Da pushTAN von den Kreditinstituten aktuell favorisiert wird, ist diese Variante oft kostenfrei.
  • Auch die noch weniger verbreitete photoTAN-Methode, bei der die Transaktionsnummer mithilfe eines QR-Codes durch Scannen mit dem Smartphone generiert wird, ist kostenfrei.
  • Die Zusendung von mTANs per SMS dagegen wird häufig separat berechnet. Je nach Bankinstitut fällt eine allgemeine Gebühr an oder eine Gebühr pro mTAN. Es gibt auch Angebote mit Freikontingent, bei denen erst nach dessen Ausschöpfung Kosten erhoben werden.

Tipp: Die Beantragung eines Girokontos bedeutet für Neukunden die Beschäftigung mit den Sicherheitsvorkehrungen der kontoführenden Bank. Wer keine Überraschungen erleben will, sollte unbedingt auf ein zweistufiges Verfahren wert legen und dieses auf mögliche Kosten hin auf der Preis-/Leistungsübersicht prüfen.

Kontoauszüge

Was früher völlig normal war, kann heute spürbare Kosten verursachen, die Kontoauszüge. Während der jährliche Kontoauszug noch kostenfrei zugesandt wird, werden unterjährige Auszüge entweder zu Hause erstellt oder in einer Filiale ausgedruckt, was jedoch immer seltener möglich ist. Wer den Auszug seines Girokontos nicht mindestens einmal in einem festgelegten Zeitraum online oder in der Filiale abruft, erhält eine Papierversion unaufgefordert zugesandt ­ gegen Gebühr.

Tipp: Die Zusendung eines unterjährigen Kontoauszuges lässt sich bei den meisten Kreditinstituten in den Einstellungen des Girokontos unterbinden.

Notwendige Unterlagen für die Eröffnung eines Basiskontos

Auch bei diesem Girokonto ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Identität zu prüfen. Dazu benötigt sie den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos sowie einen Identifikationsnachweis:

  • gültiger amtlicher Ausweis, anerkannte oder bestätigte Pässe (die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Asylgesetz ist ein Ausweisersatzpapier.)
  • eine Duldungsbescheinigung nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
  • Ankunftsnachweis gemäß § 63a Asylgesetz

Während das Recht auf ein Basisgirokonto gesetzlich fixiert ist, kann die Identifikation zu Problemen führen. Spätestens beim Postident-Verfahren oder per Video-ident scheitert das Ansinnen mangels der vorgeschriebenen Ausweispapiere. Die Konsequenz ist, dass eine Onlinebeantragung nicht möglich ist. Der Antragsteller muss in einer Filialbank seinen Antrag abgeben und sich identifizieren lassen, was höhere Kosten und mehr Aufwand bedeutet.

Häufige Fragen & Antworten zu Privatkonten

Kann ein Girokonto auch für Kinder beantragt werden?

Ohne ein Girokonto geht heute praktisch nichts mehr und der Umgang mit ihm sollte jedem geläufig sein. Um bereits Kinder und Jugendliche frühzeitig an die Funktionen eines Bankkontos heranzuführen, bieten Kreditinstitute Kinder- und Jugendprodukte an. Solche Girokonten für junge Kunden unterliegen besonderen Restriktionen. Die Produkte sind so gestaltet, dass die Kontoinhaber sich nicht verschulden können. Es gilt: je jünger der Kunde, desto geringer der Funktionsumfang.

Bereits ab dem 7. Lebensjahr ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig. Unter anderem berechtigt der sogenannte „Taschengeldparagraf“ nach § 104 Abs. 1 BGB bereits Minderjährige, ein Kinderkonto zu führen. Die Beantragung läuft jedoch über die Eltern. In der Regel handelt es sich daher um Girokonten auf Guthabensbasis, bei denen nur solche Beträge abgebucht werden können, die als Guthaben vorhanden sind.

Zum vereinfachten Handling erhält der junge Kunde eine Bankkarte, mit der er Geld abheben, aber noch keine Bezahlvorgänge in Geschäften abwickeln kann. Dazu braucht es eine Girocard, die bei wenigen Konten schon vor dem 16. Lebensjahr enthalten ist. Übrigens dürfen Eltern den Funktionsumfang jederzeit reglementieren, soweit dies technisch möglich ist.

Dispokredite gehören erst dann zum Produktumfang, wenn bei Studenten oder Auszubildenden regelmäßige Gehaltseingänge zu erwarten sind. Um Nachwuchs-Kunden zu schützen, werden auch Kreditkarten erst ab einem Alter von mindestens 16 Jahren ausgegeben. Alternativ gehören praktische Prepaid-Kreditkarten zum Angebotsumfang, bei denen vorab ein Guthaben eingezahlt wurde.

Gibt es beim Abschluss des Girokontos einen Bonus?

Der harte Wettbewerb erfordert auch von Kreditinstituten innovative Ideen. Daher bieten sie Neukunden häufig Boni für den Wechsel zu ihrem Institut an. Daneben gibt es für Wechselfreudige immer häufiger Rabatte beim Shoppen oder die zweite Kreditkarte umsonst. Angebote mit hohen Boni oder sonstigen Leistungen sollten jedoch immer mit besonderer Vorsicht geprüft werden. Denn die Kosten dafür werden von der Bank eingepreist, sodass sich hohe Boni beispielsweise oft in schlechteren Konditionen bemerkbar machen. Es empfiehlt sich daher, sich nicht von hohen Neukundenboni blenden zu lassen. Ein nüchterner Check des verlockenden Angebotes im Vorfeld baut vor.

Welches ist das beste Girokonto?

Wer sich mit dem Markt beschäftigt, stellt fest, dass es fast unüberschaubare Angebote gibt. Um das für sich beste Girokonto zu finden, ist es wichtig, die eigenen Prämissen zu kennen.

  • Girokonten für Privatkunden sind anders strukturiert als beispielsweise Konten für Selbstständige und Freiberufler.
  • Wer viele Buchungen pro Monat hat, kommt mit einem Konto meist nicht aus, das nur eine begrenzte Anzahl an Ein- und Auszahlungen zulässt.
  • Kunden, die eine persönliche Beratung bevorzugen, sind bei Filialbanken besser aufgehoben als bei einer Onlinebank.
  • Fintechs oder Onlinebanken punkten vor allem bei solchen Kontoinhabern, die ihre Finanzgeschäfte bevorzugt per Smartphone, Tablet, PC oder Laptop machen.

Um das beste Girokonto für sich zu finden, ist es daher wichtig, zuerst die eigenen Interessen und Anforderungen zu kennen.

Welche Rolle hat die Schufa beim Girokonto?

Jeder kennt sie als Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Welche Aufgaben sie übernimmt, wissen dagegen nur wenige. Dabei kann sie ausschlaggebend dafür sein, ob der Antrag auf eine Girokontoeröffnung reibungslos angenommen wird. Denn die Schufa sammelt Informationen über Verbraucher und stellt diese ihren Vertragspartnern ­ nach dem abgeschlossenen Vertrag selektiert ­ zur Verfügung. Empfänger sind beispielsweise Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Händler. Die Informationen beinhalten Bankkonten, Kredite, Bürgschaften etc. Von Interesse dabei ist, ob der abgefragte Kunde seinen Zahlungen regelmäßig nachkommt oder Mahnbescheide oder gar Zwangsmaßnahmen bekannt sind.

Diese Daten interessieren auch die Bank, bei der ein Kunde aktuell ein Girokonto beantragt. Sind bei der Schufa Negativmerkmale gespeichert, kann das Kreditinstitut darüber entscheiden, ob es das Konto als reines Guthabenkonto ohne Girocard, Kreditkarte und Dispokredit anbietet. Bei groben Unregelmäßigkeiten kann das Kreditinstitut den Antrag auf das Girokonto komplett ablehnen. Alternativ richten viele Banken das Konto vollumfänglich ein, reduzieren jedoch den Verfügungsrahmen von Kreditkarten und Überziehungskredit.

Das Girokonto selbst wird übrigens auch in die Schufa eingetragen. Sobald es nach Kündigung des Kunden wieder aufgelöst ist, wird es aus der Schufa entfernt.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Dispokredit bewilligt ist und von anderer Seite eine negative Meldung in die Schufa-Akte des Kunden einfließt. Hat die Bank der Schufa den Dispokredit gemeldet, erhält sie eine Information über das Negativmerkmal. Einige Banken reagieren prompt darauf und kündigen jeglichen Kreditrahmen. Das gilt auch für Kreditkarten, bei denen ein Kreditrahmen eingeräumt wurde.

Tipp: Solchen unliebsamen Überraschungen sollte man aus dem Weg gehen und sich vorab über die Kündigungsmodalitäten bei Zahlungsverzug oder negativer Schufa informieren.

Wann kann ein Kunde sein Girokonto kündigen?

Der Markt ist in Bewegung und die Angebote werden immer kreativer. Wer sich dazu entscheidet, die Bank seines Vertrauens zu wechseln, muss sein Girokonto kündigen. Das darf er jederzeit tun, muss jedoch eine mögliche Kündigungsfrist beachten. Die Frist darf längstens einen Monat betragen. Zu welchem Termin die Auflösung konkret möglich ist, verraten die jeweiligen allgemeinen Bedingungen des Kreditinstitutes.

Mit welcher Begründung darf die Bank ordentlich kündigen?

Zulässig ist eine Kündigung durch ein Kreditinstitut, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und die Auflösung nach den allgemeinen Bedingungen vorgesehen ist.

Gründe muss eine Bank nach Urteil des Bundesgerichtshofs für eine ordentliche Kündigung ­ im Gegensatz zu Sparkassen ­ nicht angeben. Als Institut des öffentlichen Rechts darf eine Sparkasse dem Kunden nicht grundlos kündigen. Sie hat den Gleichheitsgrundsatz innerhalb der Grundrechte zu berücksichtigen.

Das Basiskonto, eine besondere Form des Girokontos, darf ohne Angabe von Gründen nicht gekündigt werden, es sei denn, es würden polizeiliche Ermittlungen gefährdet. Noch strenger sind die Maßstäbe, die bei Sparkassen zugrunde gelegt werden. Das Sparkassenrecht verbietet Kreditinstituten des öffentlichen Rechts eine ordentliche Kündigung von Basiskonten.

Bei Kündigung muss ein Kreditinstitut dem Kunden zwei Monate Zeit lassen (§ 675h BGB), damit er ein neues Konto eröffnen kann. Diese Überbrückungsfrist entfällt, wenn gravierende Gründe vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn ein Kunde beispielsweise Falschangaben zu seiner finanziellen Situation oder seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hat.

Tipp: Um nach Kündigung und Neuantrag Fehlbuchungen zu vermeiden, sollten beide Konten bis zur Auflösung des gekündigten Girokontos parallel geführt werden.

Wann dürfen Kreditinstitute ein Girokonto außerordentlich kündigen?

Banken und Sparkassen dürfen Girokonten nach § 314 BGB außerordentlich kündigen, wenn ihnen die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Dabei muss das kontoführende Institut die eigenen Interessen mit denen des Kunden ins Verhältnis setzen. Mögliche Gründe für die außerordentliche Kündigung eines Basiskontos listet das Zahlungskontengesetz (ZKG) unter § 42 auf.

Allgemein gilt, dass ein Kunde keine falschen Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder seinen beruflichen und persönlichen Status machen darf. Selbstverständlich darf ein Girokonto nicht für Straftaten und verbotene Handlungen genutzt werden. Gleicht der Kontoinhaber trotz Aufforderung seine Rückstände nicht aus, darf gegen ihn bei Nichtvorliegen eines weiteren schwerwiegenden Grundes nur die ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Betroffene Kunden sollten das Gespräch mit der Bank suchen. Zwar ist der Zeitpunkt denkbar spät, jedoch ist auch eine Bank daran interessiert, Außenstände wie einen Dispokredit wieder hereinzuholen. Darüber hinaus ist auch die Anfechtung einer Kündigung über den Ombudsmann der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken möglich. Dennoch sollte der erste Schritt zur Beilegung der Differenzen vom Kontoinhaber aus gehen. Geht ein Kunde aktiv auf seine Bank zu, nimmt diese womöglich die Kündigung zurück oder wandelt die außerordentliche in eine ordentliche Kündigung um.

Tipp: Wem aufgrund einer verschlechterten finanziellen Situation gekündigt wird, sollte seinem kontoführenden Institut die Rückzahlung des Dispokredites in Raten sowie die Führung des Girokontos als reines Guthabenkonto anbieten. Noch besser ist es, wenn bereits zu Beginn der Schieflage Gespräche mit dem Berater beim kontoführenden Institut aufgenommen werden.

Ist das Basiskonto ein vollwertiges Girokonto?

Ohne Girokonto ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben in Zeiten unbarer Zahlungen kaum mehr möglich. Was soll man aber tun, wenn der Antrag auf ein Girokonto abgelehnt wird? Bis vor wenigen Jahren war die Suche nach einer Bank, die trotz schlechter Bedingungen ein Girokonto anbot, gleich null. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) manifestiert seit 2016 in § 42 den Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dahinter verbirgt sich ein Girokonto, das besonderen Schutz genießt, jedoch die volle Funktionalität eines Girokontos hat.

Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält und sogenannte Geduldete, dürfen ein Basiskonto eröffnen. Dazu gehören Asylbewerber, Wohnsitzlose und Arbeitslose, sofern sie volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Privatbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, kurz alle Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Privatpersonen anbieten, dürfen keine dieser Personen ablehnen oder deren Basiskonto kündigen. Einen Überziehungskredit muss eine Bank dabei nicht anbieten.

Ausnahmen stellen solche Antragsteller dar, die eine Straftat gegen das Kreditinstitut begangen haben oder deren Kontoverbindung bereits früher einmal gekündigt wurde.

Diese Regularien gelten für deutsche wie für ausländische Institute mit einer inländischen Filiale.

Lehnt die Bank den Antrag auf ein Basiskonto ab, muss sie den Grund angeben. Aus gleichen Gründen heraus kann die Bank ein bereits bestehendes Basiskonto auch kündigen. Sparkassen dürfen als öffentlich rechtliches Institut nur außerordentlich kündigen, sofern besondere Gründe vorliegen.

Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist beim Basiskonto übrigens nicht erforderlich. Es genügt eine postalische Adresse in Deutschland, beispielsweise bei Freunden oder Verwandten.

Zwar ist die Bonität bei einem Basiskonto irrelevant für die Beantragung eines Basiskontos, dennoch fragen Kreditinstitute bei der Schufa an. So erfahren sie, ob der Antragsteller bereits ein Girokonto hat. In diesem Fall könnte die Bank den Antrag auf ein Basiskonto ablehnen. Bedingung ist jedoch, dass das Konto ausdrücklich als Basiskonto beantragt wird und kein Girokonto bei einer anderen Bank besteht.

Tipp: Auf Wunsch des Antragstellers kann das Basiskonto auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden.

Wer darf ein Girokonto sperren?

Sowohl das kontoführende Institut, der Kontoinhaber, wie auch Dritte können ein Girokonto sperren lassen. In der Folge kann der Kunde nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Das bedeutet, dass kein Geld mehr abgehoben oder abgebucht werden kann, unabhängig davon, ob es per Überweisung, Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag angewiesen wird.

  • Gründe für eine Sperrung beispielsweise durch das Finanzamt können Steuerschulden sein.
  • Sperrt die Bank das Konto können Sicherheitsgründe den Ausschlag gegeben haben.
  • Auch wenn Kreditraten nicht rechtzeitig bezahlt und der Überziehungskreditrahmen überzogen wird, kann eine Sperrung die Folge sein.
  • Ebenso kann ein Institut zu diesem Mittel greifen, wenn der Verdacht auf Straftaten besteht oder es sich um einen Todesfall handelt und die Erbangelegenheiten unklar sind.
  • Auch die Pfändung des Kontos führt zur Sperrung. In diesem Fall kann der Kontoinhaber innerhalb von 4 Tagen die Einrichtung eines Pfändungsschutz-Kontos beantragen. Dieses Guthabenkonto schützt einen bestimmten Grundfreibetrag, der aktuell bei 1133,80 EUR pro Monat liegt.
  • Nicht zuletzt kann ein Kontoinhaber selbst sein Girokonto sperren lassen. Das empfiehlt sich bei Verlust der Girocard oder wenn der Verdacht besteht, dass Dritte auf das Konto zugegriffen haben.

Die Kontosperrung führt zu einem Schufa-Eintrag, der bis zu dessen Löschung die Kreditwürdigkeit des Kunden weiter beeinträchtigt.

Tipp: Das Girokonto kann unter der kostenfreien Rufnummer 116 116 durch den Kunden gesperrt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Kontoinhaber mit 150.-- EUR. Selbstverständlich kann die Sperrung auch beim kontoführenden Institut vorgenommen werden.

Was passiert mit dem Girokonto im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber stirbt, gibt es zwei Möglichkeiten, wie mit einem Girokonto verfahren wird: Die Erben treten an seine Stelle oder es existiert eine Begünstigung auf den Tod.

Die Varianten im Detail:

  • Die Erben treten in der ersten Möglichkeit nach § 1922 BGB in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Dazu gehören auch Forderungen gegen die Bank aus einem Girovertrag. In der Regel wird vom kontoführenden Institut zur Legitimierung ein Erbschein verlangt.
  • Lief das Girokonto nur auf eine Person, geht das gesamte Guthaben auf den Erben über bzw. es fließt in das Vermögen einer Erbengemeinschaft. Aufträge wie Überweisungen, Abhebungen oder Lastschriften werden erst wieder ausgeführt, wenn ein Erbschein ausgestellt wurde.
  • Komplizierter ist es bei einem Gemeinschaftskonto. Hier wird nur der Anteil am Guthaben vererbt, der dem Verstorbenen zustand. Hat beispielsweise der überlebende Mitinhaber des Kontos die Einzahlungen stets alleine vorgenommen, steht ihm in der Regel das Guthaben vollständig zu. Ist der Anteil nicht eindeutig bestimmbar, wird die hälftige Aufteilung nach § 430 BGB vorgenommen.
  • Handelt es sich um ein sogenanntes Oder-Konto, bei dem beide Kontoinhaber auch alleine über das Guthaben verfügen konnten, kann der überlebende Kontoinhaber sofort wieder Aufträge erteilen.
  • Ist das Girokonto ein Und-Konto, kann der überlebende Partner nur mit Zustimmung der Erben darüber verfügen.
  • Wurde gegenüber der Bank eine Begünstigung für den Todesfall ausgesprochen, steht das Girokonto dem Begünstigten zu. Dann gehört der Girovertrag nicht zur Erbmasse. Dazu muss der Begünstigte zu Lebzeiten des Erblassers nicht darüber informiert worden sein.

Tipp: Erben können eine Begünstigung für den Todesfall widerrufen, solange der Vertrag noch nicht umgeschrieben wurde.

Braucht man als Rentner überhaupt ein Girokonto?

Die ältere Generation liebt das Bargeld. Diese Leidenschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht verändert. Da mancher Rentner bereits im Berufsleben die Barauszahlung seines Lohnes bevorzugte, möchte im Rentenalter niemand mit dieser Tradition brechen. Es versteht sich von selbst, dass man im Alter auch weiterhin gerne einen Bogen um Banken und Geldautomaten macht.

Weil Rentenzahlungen nur unbar vorgenommen werden, benötigt trotzdem jeder Rentner ein Girokonto. Ohne Ausnahme. Das Konto sollte unbedingt kostenfrei und ohne komplizierte Leistungen ausgestattet sein. Einige Banken bieten Rentnern auch Dispokredite an, sofern die monatliche Rente eine festgelegte Mindesthöhe erreicht. Ob ein Überziehungskredit tatsächlich eingerichtet werden soll, sollte jeder Rentner intensiv hinterfragen.

Schwer tun sich ältere Kunden mit Onlinebanking und dem Handling von Smartphone-Apps. Ein Argument dafür sind jedoch die besseren Konditionen bei Direktbanken gegenüber Filialbanken. Gerade wenn ein älterer Kunde seinen Kindern und Enkeln regelmäßig Geld überweisen möchte, summieren sich Gebühren für papierhafte Überweisungen schmerzlich. Daher ist es für technisch nicht versierte Rentner empfehlenswert, Online-Angebote mithilfe einer vertrauten Person vorab in Ruhe zu testen. Was auf den ersten Blick zu kompliziert wirkt, kann einfach und sicher sein, sobald es korrekt eingerichtet ist.

Tipp: Ein Vorteil des Onlinebankings ist u. a. die Verfügbarkeit von zu Hause aus, die unnötige Wege im Alter erspart.